Blog · Ratgeber-Reportage

So läuft die amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker ab

Wer die volle Heilpraktiker-Erlaubnis anstrebt, durchläuft keine klassische Prüfung, sondern eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung. Wie sie abläuft, was geprüft wird und welche Zahlen dabei üblich sind – im Überblick.

Schreibtisch mit Fragebogen und Stift als Symbol für die amtsärztliche Überprüfung
Amtsärztliche Überprüfung zum Heilpraktiker · Beispielbild

Der Begriff „Heilpraktikerprüfung" führt leicht in die Irre. Anders als bei einem Staatsexamen gibt es keinen vorgeschriebenen Lehrplan und kein Zeugnis über eine Ausbildung. Stattdessen steht am Ende des Weges eine amtsärztliche Überprüfung – eine Kenntnisprüfung durch das Gesundheitsamt. Dieser Beitrag zeigt, wie sie abläuft, was dort verlangt wird und welche Größenordnungen dabei üblich sind.

Der Antrag beim Gesundheitsamt

Wer die volle Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz anstrebt, stellt zunächst einen Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt. Erst danach wird man zur Überprüfung geladen. Rechtlich handelt es sich dabei nicht um eine Prüfung im Sinne einer Ausbildung, sondern um eine Kenntnisüberprüfung: Das Amt stellt fest, ob jemand die Heilkunde ausüben darf, ohne dass davon eine Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht. Wie der Beruf zu diesem besonderen Verfahren kam, zeichnet unser Beitrag zur Geschichte des Heilpraktikerberufs nach.

Das Ziel der Überprüfung ist damit ein anderes, als viele vermuten: Es geht nicht um den Nachweis besonderer Heilkunst, sondern allein darum festzustellen, dass von der Person keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht. Diese Zielrichtung prägt sowohl den schriftlichen als auch den mündlichen Teil.

Kein einheitliches Bundesverfahren

Zuständig sind die Gesundheitsämter der Länder. Termine, Ablaufdetails und einzelne Werte können daher je nach Bundesland und Amt abweichen. Die hier genannten Zahlen sind typische Größenordnungen, keine bundesweit festen Vorgaben.

Schriftlicher und mündlich-praktischer Teil

Die Überprüfung besteht in der Regel aus zwei Stufen. Zuerst steht ein schriftlicher Teil an – üblicherweise 60 Multiple-Choice-Fragen. Die Bestehensgrenze liegt meist bei etwa 75 Prozent, also rund 45 richtigen Antworten. Wer diese Hürde nimmt, wird anschließend zum zweiten Teil eingeladen.

Der mündlich-praktische Teil findet vor einer Kommission statt und dauert häufig 30 bis 60 Minuten. Hier geht es weniger um Auswendiglernen als darum, im Gespräch zu zeigen, dass man Grenzen erkennt, Notfälle einschätzt und rechtssicher handelt. Dass zwischen theoretischem Wissen und den vielen kursierenden Vorstellungen über den Beruf oft eine Lücke klafft, greift auch unser Beitrag Fünf Mythen über Heilpraktiker auf.

60
Multiple-Choice-Fragen im schriftlichen Teil
~75%
übliche Bestehensgrenze (ca. 45 richtige)
2×/J
schriftliche Termine pro Jahr (oft März & Oktober)

Was geprüft wird

Die Inhalte kreisen um das, was zur Gefahrenabwehr nötig ist. Geprüft werden vor allem Grundlagen der Anatomie und Physiologie, die Krankheitslehre, das Erkennen von Notfällen samt entsprechender Maßnahmen, Hygiene sowie Grundzüge von Injektions- und Untersuchungstechniken. Einen breiten Raum nehmen die rechtlichen Grenzen ein – insbesondere das Infektionsschutzgesetz und die Grenzen der eigenen Berufsausübung.

PrüfungsteilInhalt und Ablauf
AntragAntrag beim zuständigen Gesundheitsamt; danach Ladung zur Überprüfung
SchriftlichÜblicherweise 60 Multiple-Choice-Fragen; Bestehensgrenze meist etwa 75 %
Mündlich-praktischGespräch vor einer Kommission, oft 30–60 Minuten; nur nach bestandenem schriftlichem Teil
Geprüfte InhalteAnatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Notfälle, Hygiene, Techniken, Rechtsgrenzen (v. a. IfSG)
ZielFeststellen, dass keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht

Termine und Vorbereitung

Die schriftliche Überprüfung findet in der Regel zweimal jährlich statt, häufig im März und im Oktober. Die genauen Daten legt das jeweilige Gesundheitsamt fest, weshalb sich ein früher Blick auf die dortigen Hinweise lohnt.

Einen vorgeschriebenen Ausbildungsweg gibt es nicht. Vorbereitet wird meist an privaten Heilpraktikerschulen, in Fernkursen oder im Selbststudium. Dauer und Umfang variieren dabei erheblich – vom kompakten Kurs über wenige Monate bis zur mehrjährigen Vorbereitung berufsbegleitend. Weil die Überprüfung auf Gefahrenabwehr zielt, steht in guten Vorbereitungen weniger die Methodenvielfalt als vielmehr sicheres Grundlagenwissen und das Erkennen von Warnzeichen im Vordergrund. Bei ernsten oder anhaltenden Beschwerden gilt ohnehin: ärztlich abklären lassen.

Häufige Fragen

Ist die Heilpraktikerprüfung eine echte Prüfung?

Rechtlich handelt es sich nicht um eine klassische Prüfung mit vorgeschriebenem Curriculum, sondern um eine amtsärztliche Überprüfung der Kenntnisse. Festgestellt wird, dass von der Person keine Gefahr für die Volksgesundheit ausgeht.

Wie viele Fragen umfasst der schriftliche Teil?

Der schriftliche Teil umfasst üblicherweise 60 Multiple-Choice-Fragen. Die Bestehensgrenze liegt meist bei etwa 75 Prozent, also rund 45 richtigen Antworten. Die genauen Werte können je nach Bundesland variieren.

Wann finden die Termine statt?

Die schriftliche Überprüfung findet in der Regel zweimal jährlich statt, häufig im März und im Oktober. Die konkreten Termine legt das zuständige Gesundheitsamt fest.

Wie bereitet man sich auf die Überprüfung vor?

Die Vorbereitung erfolgt an privaten Heilpraktikerschulen, in Fernkursen oder im Selbststudium. Dauer und Umfang variieren; einen vorgeschriebenen Ausbildungsweg gibt es nicht.

Quellen & Literatur

  1. Heilpraktikergesetz (HeilprG) sowie Erste Durchführungsverordnung zum HeilprG. gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.
  2. Infektionsschutzgesetz (IfSG), insb. § 24. gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.
  3. Fachverband Deutscher Heilpraktiker (FDH). Hinweise zur amtsärztlichen Überprüfung. Abgerufen 2026.