Wer zum ersten Mal eine Naturheilpraxis aufsucht, fragt sich oft: Was kostet ein Heilpraktiker eigentlich? Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn Heilpraktiker rechnen privat ab, und ihre Honorare sind grundsätzlich frei vereinbar. Dieser Beitrag ordnet die üblichen Größenordnungen ein und erklärt, warum ein seriöser Blick auf die Kosten immer mit einem Gespräch vorab beginnt.
Privat abgerechnet, frei vereinbart
Anders als bei Ärztinnen und Ärzten gibt es für Heilpraktiker keine verbindliche amtliche Gebührenordnung. Für die ärztliche Abrechnung schreibt die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) feste Sätze vor; ein vergleichbares Regelwerk existiert für den Heilpraktikerberuf nicht. Heilpraktiker rechnen ihre Leistungen privat ab, und das Honorar wird zwischen Praxis und behandelter Person frei vereinbart.
Als Orientierung dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) – eine unverbindliche Empfehlung aus dem Jahr 1985. Es listet zahlreiche Leistungen mit typischen Preisspannen auf und dient vielen Praxen wie auch privaten Kostenträgern als Kalkulationshilfe. Verbindlich ist das GebüH ausdrücklich nicht: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen wurde es seit 1985 nicht mehr angepasst, und die tatsächlichen Honorare können davon abweichen. Was der Beruf überhaupt umfasst und welche Grenzen dafür gelten, fasst der Beitrag Was macht ein Heilpraktiker? zusammen.
Ein seriöser Heilpraktiker nennt die zu erwartenden Kosten transparent vorab. Fragen Sie ruhig nach dem Honorar pro Termin und danach, ob spezielle Verfahren, Labor oder Präparate zusätzlich anfallen.
Typische Preisspannen
Die folgenden Beträge sind keine Festpreise, sondern grobe Größenordnungen, wie sie in der Praxis häufig vorkommen. Sie variieren je nach Region, Aufwand und angewandtem Verfahren. Ein ausführliches Erstgespräch mit Anamnese – also der Erhebung der Vorgeschichte – liegt häufig zwischen etwa 50 und 120 Euro. Für einen Folgetermin werden häufig etwa 30 bis 80 Euro berechnet.
Spezielle Verfahren werden in der Regel zusätzlich berechnet – etwa eine Akupunktursitzung, eine aufwändige Diagnostik oder eine Eigenblutbehandlung. Auch Laboruntersuchungen und verordnete Präparate können obendrauf kommen. Die folgende Tabelle ordnet gängige Leistungen ihren üblichen Preisspannen zu.
| Leistung | Typische Preisspanne |
|---|---|
| Erstgespräch mit ausführlicher Anamnese | ca. 50–120 € |
| Folgetermin / Kurzkonsultation | ca. 30–80 € |
| Spezielle Verfahren (z. B. Akupunktur, Eigenblut) | je nach Aufwand zusätzlich |
| Aufwändige Diagnostik | je nach Aufwand zusätzlich |
| Laboruntersuchungen & Präparate | kommen ggf. obendrauf |
Wovon die Kosten abhängen
Warum liegt dieselbe Leistung mal am unteren, mal am oberen Rand der Spanne? Das hängt von mehreren Faktoren ab:
- Dauer und Aufwand: Ein 20-minütiges Kurzgespräch kostet in der Regel weniger als eine ausführliche Erstanamnese von über einer Stunde.
- Angewandtes Verfahren: Manche Methoden sind zeit- und materialaufwändiger als ein reines Gespräch und schlagen sich entsprechend im Honorar nieder.
- Region und Praxis: In Ballungsräumen liegen die Preise häufig höher als auf dem Land.
- Erfahrung und Ausstattung: Zusatzqualifikationen oder besondere Praxisausstattung können sich auf die Kosten auswirken.
Ob und wann ein Besuch überhaupt sinnvoll ist, behandelt der Beitrag Wann zum Heilpraktiker?. Wichtig bleibt dabei: Bei ernsten oder anhaltenden Beschwerden sowie bei Warnzeichen gehört die Abklärung in ärztliche Hände. Eine Übersicht über alle Themen rund um Beruf, Praxis und Kosten bietet der Heilpraktiker-Ratgeber.
Zuschuss durch die Kasse?
Kurz gesagt: Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Heilpraktikerleistungen in der Regel nicht, während manche private Zusatzversicherungen anteilig zahlen können. Die Bedingungen unterscheiden sich stark je nach Tarif. Welche Regeln gelten und worauf man beim Versicherungsschutz achten sollte, erläutert ausführlich der Beitrag Zahlt die Krankenkasse? – dort finden Sie die Details zur Erstattung.
Häufige Fragen
Was kostet ein Heilpraktiker im Erstgespräch?
Ein ausführliches Erstgespräch mit Anamnese liegt häufig zwischen etwa 50 und 120 Euro. Der genaue Betrag hängt von Dauer, Aufwand, Region und Verfahren ab. Feste Preise gibt es nicht, da Heilpraktiker privat und frei vereinbart abrechnen.
Gibt es eine amtliche Gebührenordnung für Heilpraktiker?
Nein. Anders als bei Ärzten (GOÄ) gibt es keine verbindliche amtliche Gebührenordnung. Als Orientierung dient das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), eine unverbindliche Empfehlung aus dem Jahr 1985. Honorare sind grundsätzlich frei vereinbar.
Erfahre ich die Kosten vorab?
Ein seriöser Heilpraktiker nennt die zu erwartenden Kosten transparent vorab (Kostenaufklärung). Man kann und sollte vor der Behandlung nach dem Honorar und möglichen Zusatzkosten fragen.
Kommen zum Honorar noch weitere Kosten dazu?
Ja, je nach Behandlung können spezielle Verfahren, Laboruntersuchungen oder Präparate zusätzlich berechnet werden. Diese Positionen kommen zum eigentlichen Behandlungshonorar hinzu.
Quellen & Literatur
- Fachverband Deutscher Heilpraktiker. Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Abgerufen 2026.
- Bundesministerium der Justiz. Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz). gesetze-im-internet.de.
- Bundesministerium der Justiz. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). gesetze-im-internet.de – zum Vergleich der ärztlichen Abrechnung.


