Der Heilpraktiker ist ein eigenständiger Gesundheitsberuf, den es so nur in Deutschland gibt. Rechtliche Grundlage ist das Heilpraktikergesetz von 1939. Wer die Berufsbezeichnung führen will, braucht keine ärztliche Approbation, muss aber eine amtsärztliche Überprüfung bestehen. Dieser Beitrag erklärt, was ein Heilpraktiker tut, wie der Zugang zum Beruf geregelt ist und wo seine Befugnisse enden. Einen Überblick über das gesamte Thema bietet unser Heilpraktiker-Ratgeber.
Was ein Heilpraktiker ist
Ein Heilpraktiker darf laut Heilpraktikergesetz (HeilprG) die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausüben, ohne eine ärztliche Approbation zu besitzen. Genau das unterscheidet ihn vom Arzt: Er ist kein Mediziner mit Hochschulstudium, sondern eine Person, der das zuständige Gesundheitsamt die Erlaubnis erteilt hat, Heilkunde ohne Bestallung als Arzt auszuüben. Diese Erlaubnis ist keine automatische Folge einer Ausbildung, sondern das Ergebnis eines behördlichen Verfahrens.
Der Begriff „Heilkunde" ist im Gesetz weit gefasst: Er meint jede berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen. Wer eine solche Tätigkeit ausüben will und nicht Arzt ist, benötigt die Heilpraktikererlaubnis. Worin sich die beiden Berufe im Alltag unterscheiden, vertiefen wir im Beitrag Heilpraktiker oder Arzt?.
Aufgaben in der Praxis
In der täglichen Arbeit übernimmt ein Heilpraktiker mehrere Aufgaben. Am Anfang steht die Anamnese – das ausführliche Gespräch über Beschwerden, Vorgeschichte und Lebensumstände. Im erlaubten Rahmen erhebt er anschließend einen Befund, berät und behandelt. Zum Einsatz kommen dabei meist naturheilkundliche Verfahren, die traditionell angewendet werden.
Heilpraktiker arbeiten in der Regel in eigener Praxis und rechnen privat ab. Ihre Leistungen werden nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen; Grundlage der Abrechnung ist häufig das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Wie sich die Kosten einer Behandlung zusammensetzen, ist Thema des Beitrags Was kostet ein Heilpraktiker?.
Auch Heilpraktiker sind an das Infektionsschutzgesetz gebunden. Bei bestimmten meldepflichtigen Erkrankungen (§ 24 IfSG) gelten Einschränkungen und Meldepflichten, die den Patientenschutz sichern sollen.
Ausbildung: kein fester Weg
Anders als bei Ärzten, Pflegekräften oder Physiotherapeuten gibt es für Heilpraktiker keine staatlich geregelte Ausbildung und kein einheitliches Curriculum. Das Gesetz schreibt keinen bestimmten Bildungsweg vor. Die Vorbereitung auf den Beruf erfolgt daher sehr unterschiedlich: an privaten Heilpraktikerschulen, im Selbststudium oder über einen Fernkurs. Dauer und Umfang variieren dabei stark – von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren.
Weil kein einheitlicher Standard existiert, sagt die Art der Vorbereitung wenig über die spätere Qualifikation aus. Entscheidend für den Zugang zum Beruf ist nicht ein Zeugnis einer Schule, sondern allein das Bestehen der behördlichen Überprüfung.
Zulassung und amtsärztliche Überprüfung
Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhält man nur nach einem Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt und dem Bestehen einer amtsärztlichen Überprüfung. Diese besteht aus einem schriftlichen Multiple-Choice-Teil und einer anschließenden mündlich-praktischen Prüfung. Im Mittelpunkt steht dabei nicht der Nachweis heilkundlicher Fähigkeiten, sondern die Frage, ob die Person keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt. Geprüft werden vor allem Grundkenntnisse, das Erkennen der eigenen Grenzen sowie Hygiene und der Umgang mit Notfällen.
Hinzu kommen formale Voraussetzungen, die in der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO-HeilprG) geregelt sind. In der Regel gelten ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens ein Hauptschulabschluss sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung. Letztere wird unter anderem über ein Führungszeugnis und ein ärztliches Attest nachgewiesen.
| Schritt | Was vorgeschrieben ist |
|---|---|
| Antrag | Beim zuständigen Gesundheitsamt einreichen |
| Formale Voraussetzungen | Mind. 25 Jahre, mind. Hauptschulabschluss, Führungszeugnis, ärztliches Attest |
| Schriftliche Prüfung | Multiple-Choice zu medizinischen Grundlagen |
| Mündlich-praktische Prüfung | Grenzen, Hygiene, Notfälle, Gefahrenabwehr |
| Erlaubnis | Erteilung durch das Gesundheitsamt nach Bestehen |
Wo die Befugnisse enden
Die Heilpraktikererlaubnis ist umfassend, aber nicht unbegrenzt. Bestimmte Tätigkeiten sind Heilpraktikern gesetzlich untersagt – etwa das Verschreiben verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die Geburtshilfe oder die Behandlung bestimmter meldepflichtiger Infektionskrankheiten. Auch die Zahnheilkunde ist ausgenommen; dafür gibt es die gesonderte Erlaubnis als Heilpraktiker für Zahnheilkunde.
Zu den Grundkompetenzen gehört, die eigenen Grenzen zu kennen. Bei ernsten oder anhaltenden Beschwerden sowie bei Warnzeichen sollte ärztlich abgeklärt werden. Welche Beschwerdebilder in eine Praxis gehören und welche nicht, behandelt ausführlich der Beitrag Was darf ein Heilpraktiker behandeln?.
Häufige Fragen
Was darf ein Heilpraktiker?
Ein Heilpraktiker darf laut Heilpraktikergesetz die Heilkunde berufs- oder gewerbsmäßig ausüben, ohne eine ärztliche Approbation zu besitzen. Er erhebt Anamnese und Befund im erlaubten Rahmen, berät und behandelt meist mit naturheilkundlichen Verfahren in eigener Praxis. Einzelne Bereiche sind ihm gesetzlich untersagt.
Braucht ein Heilpraktiker eine Ausbildung?
Es gibt keine staatlich geregelte Ausbildung und kein einheitliches Curriculum. Die Vorbereitung erfolgt an privaten Heilpraktikerschulen, im Selbststudium oder per Fernkurs; Dauer und Umfang variieren stark. Vorgeschrieben ist nicht eine bestimmte Ausbildung, sondern das Bestehen der amtsärztlichen Überprüfung.
Wie wird man Heilpraktiker?
Man stellt einen Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt und besteht eine amtsärztliche Überprüfung aus einem schriftlichen Multiple-Choice-Teil und einer mündlich-praktischen Prüfung. Geprüft wird vor allem, ob die Person keine Gefahr für die Volksgesundheit darstellt.
Welche Voraussetzungen gelten für die Zulassung?
Nach der 1. Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz gelten in der Regel ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens ein Hauptschulabschluss sowie die gesundheitliche und persönliche Eignung, nachgewiesen unter anderem durch Führungszeugnis und ärztliches Attest.
Quellen & Literatur
- Heilpraktikergesetz (HeilprG). Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung. gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.
- Erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz (1. DVO-HeilprG). Verordnung zur Durchführung des Gesetzes. gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.
- Bundesministerium für Gesundheit. Informationen zu Gesundheitsberufen. Abgerufen 2026.
- Infektionsschutzgesetz (IfSG), § 24. Behandlung übertragbarer Krankheiten. gesetze-im-internet.de. Abgerufen 2026.


